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   LSG Bayern, 05.11.2014 - L 20 R 390/13   

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https://dejure.org/2014,47642
LSG Bayern, 05.11.2014 - L 20 R 390/13 (https://dejure.org/2014,47642)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.11.2014 - L 20 R 390/13 (https://dejure.org/2014,47642)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. November 2014 - L 20 R 390/13 (https://dejure.org/2014,47642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss einer Witwenrente wegen kurzer Ehedauer; Schwere Erkrankung mit einer ungünstigen Verlaufsprognose; Gesamtbewertung der inneren und äußeren Umstände bei einer Eheschließung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    SGB VI § 46 Abs. 1 ; SGB VI § 46 Abs. 2a
    Anspruch auf Witwenrente; Keine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei allgemeiner Heiratsbereitschaft vor dem Bekanntwerden einer lebensbedrohlichen Erkrankung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Witwenrente; Keine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei allgemeiner Heiratsbereitschaft vor dem Bekanntwerden einer lebensbedrohlichen Erkrankung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 05.11.2014 - L 20 R 390/13
    Als besondere Umstände im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI sind alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalles anzusehen, die auf von der Versorgungsabsicht verschiedene Beweggründe für die Heirat schließen lassen (BSG, Urteil vom 05.05.2009, B 13 R 55/08 R m.w.N. - nach juris).

    Die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat sind nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Einzelfalles zu bewerten (BSG, Urteil vom 06.05.2010, B 13 R 134/08 R; BSG vom 05.05.2009 a.a.O. - nach juris).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 05.11.2014 - L 20 R 390/13
    Die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat sind nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Einzelfalles zu bewerten (BSG, Urteil vom 06.05.2010, B 13 R 134/08 R; BSG vom 05.05.2009 a.a.O. - nach juris).

    Demgemäß steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Annahme (Vermutung) einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG vom 05.05.2009 und vom 06.05.2010 a.a.O.).

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